Gemäß der aktuellen Corona-Verordnungen gilt in vielen Teilen Deutschlands die 2G+ Regel im Einzelhandel. Geschäfte dürfen also nur von vollständig geimpften Personen oder Genesene mit einer nachfolgenden Impfung, die maximal drei Monate zurückliegen darf, betreten werden. Personen, die über einen vollständigen, aber weiter zurückliegenden Impfschutz verfügen, müssen zusätzlich zur Impfung einen aktuellen Schnelltest vorweisen.
Erkennt die Ampel ein gültiges Impfzertifikat, bei welchem die letzte Impfung jedoch schon mehr als 3 Monate zurückliegt, springt die Ampel nicht auf grün, sondern auf orange.
Nun wird der Nutzer aufgefordert zusätzlich ein gültiges Testergebnis einzuscannen. Sind beide Nachweise erbracht, springt die Ampel auf grün.